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Scheunengut Artemisia Annua 30:1 Extrakt | Einjähriger Beifuß Mit 11% Artemisinin

Scheunengut Artemisia Annua 30:1 Extrakt | Einjähriger Beifuß Mit 11% Artemisinin
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Scheunengut
PZN
24118350
Darreichung
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Beipackzettel
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Produktbeschreibung

𝐑𝐄𝐈𝐍𝐄𝐑 𝐏𝐅𝐋𝐀𝐍𝐙𝐄𝐍𝐑𝐎𝐇𝐒𝐓𝐎𝐅𝐅 - Einjähriger Beifuß ist ein 100% natürlicher Pflanzenrohstoff. Fein gemahlen lässt es sich besonders gut zweckbestimmend weiterverwenden. 𝟏𝟎𝟎% 𝐕𝐄𝐆𝐀𝐍 & 𝐎𝐇𝐍𝐄 𝐆𝐌𝐎 - Unser Beifuß-Extrakt ist frei von künstlichen Aromen, Farb-, Konservierungs- oder Geschmackstoffen. Weiterhin ist das Produkt Laktose-, Gluten-, Magnesiumstearat- und Gelatinefrei. 𝐖𝐈𝐑𝐊𝐒𝐓𝐎𝐅𝐅 𝐀𝐑𝐓𝐄𝐌𝐈𝐒𝐈𝐍𝐈𝐍 - 2015 wurde die Entdeckung des sekundären Pflanzenstoffes Artemisinin mit dem Nobelpreis für Medizin belohnt. Die Pflanze an sich wird bereits seit Jahrtausenden in der chinesischen Volksmedizin verwendet. 𝟏𝟎𝟎𝐠 𝐕𝐎𝐑𝐑𝐀𝐓𝐒𝐏𝐀𝐂𝐊𝐔𝐍𝐆 - Die Scheunengut XXL Dose beinhaltet 100g Beifuß-Extrakt, welches aus 3000g Artemisia Annua gewonnen wurde. Bei regelmäßiger Verwendung reicht die Vorteilspackung somit ein halbes Jahr. 𝐃𝐄𝐔𝐓𝐒𝐂𝐇𝐄 𝐇𝐄𝐑𝐒𝐓𝐄𝐋𝐋𝐔𝐍𝐆 - Unsere Produkte werden ausschließlich von zertifizierten Herstellern und unter höchsten Qualitätsstandards in Deutschland entwickelt und abgefüllt. Weiterhin werden alle Produkte regelmäßig labortechnisch getestet. Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in Deutschland und der EU aktuell nicht gestattet. Der Grund dafür ist die sog. Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden. Artemisia Annua (Einjähriges Beifußkraut) an sich ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder der Anbau, noch der Verkauf der Pflanze selbst oder die Verarbeitung sind verboten. Was jedoch derzeit nicht erlaubt ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als 'Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU. Bei unserem Artemisia Annua Extrakt handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung zum oralen Verzehr (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat). Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.