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Ladival Akut Après Beruhigungs Serum Für Sonnengestresste Gesichtshaut

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Ladival
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Produktbeschreibung

LADIVAL® AKUT APRÉS BERUHIGUNGS-SERUM FÜR SONNENGESTRESSTE HAUT Vor allem im Frühjahr und in den ersten Urlaubstagen reagiert die Haut besonders empfindlich auf die Sonnenstrahlung. Unzureichend geschützt kann sich die sonnenentwöhnte Haut dann schnell röten – gerade, wenn sie wie das Gesicht besonders lange der Sonne ausgesetzt ist. Das Ladival® Akut Après Beruhigungs-Serum ist transparentes, fettfreies Fluid, das speziell zur Regeneration und Pflege sonnengestresster Haut entwickelt wurde. Es enthält Photolyase – ein Enzym aus der Blaualge - welches die Regeneration der Haut unterstützt. Das angenehm kühlende Fluid gibt der Haut Feuchtigkeit zurück und lindert sonnenbedingte Spannungsgefühle und Rötungen. PRODUKTPROFIL Beruhigendes Akut Regeneration & Pflege Serum für sonnengestresste Gesichtshaut Kühlt, entspannt, lindert sonnenbedingte Rötungen und spendet Feuchtigkeit Fett- und emulgatorfreies Fluid mit Photolyase, Dexpanthenol und Vitamin E Ladival Akut Regeneration & Pflege Serum auf die gereinigte Haut auftragen. Bei Bedarf mehrmals wiederholen. Hinweis: Fetthaltige Pflegeprodukte bitte erst nach ca. 30 Minuten auf die behandelte Haut auftragen. Bitte vor Gebrauch schütteln. HÄUFIGE FRAGEN & ANTWORTEN Wann setzt die Schutzwirkung von Ladival® ein? Speziell für Ladival® wurde durch Tests bestätigt, dass der Schutz sofort nach dem Auftragen eintritt. Dies gilt für alle Ladival® Sonnenschutzprodukte. Sowohl die organischen als auch die mineralischen Filter sind sofort nach dem Auftragen wirksam. Ist Ladival® hautverträglich? Ladival® ist hautverträglich, da es frei von Parfum, Farb- und Konservierungsstoffen* ist. Darüber hinaus setzen wir keine Mineralöle, Silikonöle und PEG-Emulgatoren ein, da auch diese Inhaltsstoffe die Hautverträglichkeit negativ beeinflussen. *im Sinne der Begriffsdefinition der VO (EG) Nr. 1223/200)